BIK 2025 unterstützt klimafreundliche Industrieprojekte mit Zuschüssen von bis zu 200 Mio. €
Förderfenster für Wasserstoff und Elektrifizierung vom 1. März bis 15. Mai
Die Industrie steht im Zentrum der deutschen Klimapolitik – und gleichzeitig unter enormem Transformationsdruck. Produktionsprozesse müssen klimafreundlicher werden, CO₂-Emissionen sinken, ohne dass Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit leiden. Die gute Nachricht: Es gibt staatliche Unterstützung. Und zwar nicht zu knapp.
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Förderprogramm geschaffen, das genau dort ansetzt, wo Veränderung am schwersten fällt: im industriellen Kern.
Besonders im Fokus: Modul 1, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Produktionsprozesse grundlegend zu dekarbonisieren. Und genau jetzt ist die Zeit zum Handeln. Denn das Förderfenster für das sogenannte Teilmodul 2 ist geöffnet – vom 1. März bis zum 15. Mai 2025. In diesem Zeitraum können Unternehmen Projektskizzen einreichen, um sich staatliche Zuschüsse in Millionenhöhe zu sichern.
Was fördert die BIK konkret?
Die Antwort ist einfach – und zugleich hochrelevant: Technologien, die CO₂-Emissionen in der Industrie dauerhaft senken.
Im aktuell geöffneten Teilmodul 2 stehen zwei Ansätze im Mittelpunkt:
- Elektrifizierung industrieller Prozesse
– also der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Strom, idealerweise aus erneuerbaren Quellen - Nutzung von Wasserstoff oder wasserstoffbasierten Brennstoffen
– etwa Ammoniak, Methanol oder synthetisches Methan.
Förderfähig sind Investitionen, die genau darauf abzielen – und nachweislich zu strukturellen Emissionsminderungen führen. Wichtig dabei: Die Maßnahme muss wirtschaftlich nicht tragfähig sein ohne Förderung. Es geht um Projekte, die auf dem Markt (noch) nicht bestehen können – aber entscheidend sind für die Transformation der Industrie.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Gefördert werden Unternehmen, die industrielle Prozesse betreiben oder planen – unabhängig von der Branche. Besonders angesprochen sind klassische Schwergewichte der Grundstoffindustrie: Stahl, Chemie, Glas, Zement, Keramik, Papier, Gießereien. Aber auch alle anderen Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich bewerben – sofern sie energieintensiv arbeiten und ernsthaft dekarbonisieren wollen.
Ebenfalls möglich: Konsortien, also Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Vorhaben realisieren.
Und was gibt’s finanziell?
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) bietet finanzielle Unterstützung, die auch großen Investitionsvorhaben gerecht wird:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Regeln des Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF) der Europäischen Kommission. Förderfähige Projekte sind auf Investitionen in neue Anlagen, Technologien und Produktionsumstellungen ausgerichtet, die auf eine möglichst vollständige Vermeidung von CO₂ zielen.
Die Förderintensität beträgt bei Elektrifizierungsvorhaben bis zu 30 Prozent und bei Vorhaben zur Umstellung auf Wasserstoff oder aus Wasserstoff gewonnenen Brennstoffen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die maximale Fördersumme beträgt dabei 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger – ausschlaggebend ist, dass die Vorhaben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel realisierbar sind und alle beihilferechtlichen Anforderungen erfüllen.
Wichtig: Ab einem Fördervolumen von über 30 Millionen Euro müssen zusätzliche Nachweise zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung vorgelegt werden – z. B. eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder ein tragfähiges eigenes Konzept.
Dr. Paul Freyberg, Senior Consultant bei EPSA Deutschland, erklärt:
„Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz ist ein zentraler Hebel für die Transformation der deutschen Industrie. Sie ermöglicht Investitionen, die ohne Förderung kaum realisierbar wären – und beschleunigt den Wandel hin zu einer klimaneutralen Produktion. Als EPSA begleiten wir Unternehmen dabei, diese Chance strategisch zu nutzen und konkrete Projekte Wirklichkeit werden zu lassen.“
Der Weg zur Förderung: einfach, aber verbindlich – mit EPSA als strategischem Hauptpartner
Zwischen dem 1. März und dem 15. Mai 2025 können Unternehmen ihre Projektskizze für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz-Förderung einreichen. In dieser ersten Stufe entscheidet sich, ob ein Vorhaben überhaupt zur Antragstellung zugelassen wird – entsprechend hoch sind die Anforderungen an inhaltliche Tiefe, strategische Herleitung und formale Korrektheit.
EPSA übernimmt für Unternehmen die vollständige Ausarbeitung dieser Skizze – von der Förderfähigkeitsprüfung über die Entwicklung einer förderlogischen Argumentation bis hin zur Einreichung. Dank fundierter Erfahrung mit industriebezogenen Klimaschutzprojekten sorgt EPSA dafür, dass Projektskizzen sowohl formal vollständig als auch fachlich überzeugend und realistisch geplant sind
Nach erfolgreicher Bewertung erfolgt die Einladung zur offiziellen Antragstellung beim BAFA – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Förderung. Auch hier bleibt EPSA an Ihrer Seite: Wir erstellen den vollständigen Förderantrag, bereiten alle Unterlagen auf, stimmen uns mit dem Projektträger ab und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – bis zum finalen Bescheid.
Warum sich das lohnt – für Unternehmen und fürs Klima
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist kein kleines Förderprogramm, sondern ein echtes Signal. Für Industrieunternehmen, die bereit sind, in eine neue technologische Ära aufzubrechen. Für den Staat, der seine Klimaziele ernst nimmt. Und für eine Wirtschaft, die ökologisch und ökonomisch wachsen will.
Wer jetzt investiert, profitiert doppelt: von finanzieller Unterstützung und von einer klaren strategischen Positionierung. In Zeiten von ESG-Pflichten, steigenden CO₂-Kosten und wachsendem Druck entlang der Lieferkette wird klimafreundliche Produktion zum echten Erfolgsfaktor.
Quelle: www.epsa-deutschland.de